Apotheke im Goldener Grund
Limburger Straße 18, 65611 Brechen
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Brechen (Landkreis Limburg-Weilburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Limburger Straße 18, 65611 Brechen
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ferdinand-Dirichs-Straße 1, Villmar · 4 km
Im Langgarten 8, 65594 Runkel · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Mainzer Straße 69, 65550 Limburg an der Lahn · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Selters (Taunus) · 5 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Zeppelinstraße 3, Limburg an der Lahn · 7 km
Mundipharmastraße 1, 65549 Limburg an der Lahn · 8 km
Montag bis Samstag: 09:00–20:00 Uhr
Lahnstraße 1, 65606 Villmar · 8 km · barrierefrei
Werner-Senger-Straße 4, 65549 Limburg an der Lahn · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag: 07:30–18:00 Uhr
Hospitalstraße 12, 65549 Limburg an der Lahn · 8 km
Diezer Straße 13, 65549 Limburg an der Lahn · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.