Brunnen Apotheke
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Apotheke in Selters (Taunus) (Landkreis Limburg-Weilburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Pommernstraße 47, 65520 Bad Camberg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Bahnhofstraße 29, 65520 Bad Camberg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Limburger Straße 18, 65611 Brechen · 6 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Ferdinand-Dirichs-Straße 1, Villmar · 8 km
Lahnstraße 1, 65606 Villmar · 8 km · barrierefrei
Im Langgarten 8, 65594 Runkel · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Reichenberger Straße 27, 65510 Idstein · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Mainzer Straße 69, 65550 Limburg an der Lahn · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Birkenweg 1-3, 61276 Weilrod · 11 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Brückenstraße 18, 65623 Hahnstätten · 12 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.