Vita-Apotheke
Kapuzinerstraße 14, 89331 Burgau
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Apotheke in Burgau (Landkreis Günzburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kapuzinerstraße 14, 89331 Burgau
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Weberstraße 3, 89343 Jettingen-Scheppach · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:15–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:15–12:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Lüßhofstraße 2, 89362 Offingen · 6 km · barrierefrei
Lindenallee 4, 89312 Günzburg · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Am Stadtbach 19, 89312 Günzburg · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:30 Uhr · Sonntag: geschlossen · Feiertage: geschlossen
Günzburg · 10 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 2, 89312 Günzburg · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Marktplatz 8, 89312 Günzburg · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Obere Dorfstraße 9, 89359 Kötz · 10 km
Reindlstraße 5, 89312 Günzburg · 11 km
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Lindenstraße 1, 89438 Holzheim (Landkreis Dillingen an der Donau) · 13 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.