Apotheke am Dorfplatz Kötz
Obere Dorfstraße 9, 89359 Kötz
Apotheke in Kötz (Landkreis Günzburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Obere Dorfstraße 9, 89359 Kötz
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Am Stadtbach 19, 89312 Günzburg · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:30 Uhr · Sonntag: geschlossen · Feiertage: geschlossen
Reindlstraße 5, 89312 Günzburg · 5 km
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Günzburg · 5 km · barrierefrei
Marktplatz 8, 89312 Günzburg · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Bahnhofstraße 2, 89312 Günzburg · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Lindenallee 4, 89312 Günzburg · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr
Günzburger Straße 3, 89340 Leipheim · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Kapuzinerstraße 14, 89331 Burgau · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Pfaffenhofen an der Roth · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Lüßhofstraße 2, 89362 Offingen · 11 km · barrierefrei
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.