Apotheke am Rathaus
Hauptstr. 10, 96138 Burgebrach
Apotheke in Burgebrach (Landkreis Bamberg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstr. 10, 96138 Burgebrach
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Stegaurach · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Frensdorf · 9 km
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Schlüsselbergerstraße 4, 96049 Bamberg · 11 km
Montag bis Freitag: 09:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Hauptstraße 1, 96120 Bischberg · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Bamberg · 13 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Schweinfurter Straße 7, 96173 Oberhaid · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bamberg · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Bamberg · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bamberg · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bamberg · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.