Markt-Apotheke Burghaslach
Marktplatz 7-9, 96152 Burghaslach
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Burghaslach (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marktplatz 7-9, 96152 Burghaslach
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schlüsselfelder Straße 16, 96160 Geiselwind · 10 km · barrierefrei
Hauptstraße 21, 91486 Uehlfeld · 11 km
Schwarzenberger Straße 20, 91443 Scheinfeld · 12 km
Hauptstraße 4, 91443 Scheinfeld · 12 km
Neustädter Straße 9, 91462 Dachsbach · 13 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Hauptstr. 10, 96138 Burgebrach · 15 km
Brucksteigstraße 1, 96157 Ebrach · 15 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–12:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 35, 91315 Höchstadt an der Aisch · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 28, 91315 Höchstadt an der Aisch · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Rathausplatz 6, 91456 Diespeck · 15 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.