Apotheke Ebrach
Brucksteigstraße 1, 96157 Ebrach
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–12:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheke in Ebrach (Landkreis Bamberg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Brucksteigstraße 1, 96157 Ebrach
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–12:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schlüsselfelder Straße 16, 96160 Geiselwind · 9 km · barrierefrei
Breslauer Straße 2a, 97447 Gerolzhofen · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 1, 97447 Gerolzhofen · 12 km
Korbacher Straße 7, 97353 Wiesentheid · 13 km · barrierefrei
Marktplatz 7-9, 96152 Burghaslach · 15 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Plan 7, 97478 Knetzgau · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Donnerstag: geschlossen · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Zeiler Straße 5, 97522 Sand a. Main · 17 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr · Montag, Donnerstag: 14:30–18:00 Uhr · Dienstag, Freitag: 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstr. 10, 96138 Burgebrach · 17 km
Marktplatz 3, 97475 Zeil am Main · 19 km
Dr.-Eugen-Schön-Straße 15, 97332 Volkach · 19 km
Montag bis Freitag: 07:45–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.