Kronen - Apotheke
Breslauer Straße 2a, 97447 Gerolzhofen
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheken in Gerolzhofen (Landkreis Schweinfurt). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Breslauer Straße 2a, 97447 Gerolzhofen
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 1, 97447 Gerolzhofen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Dr.-Eugen-Schön-Straße 15, 97332 Volkach · 9 km
Montag bis Freitag: 07:45–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Am Alten Bahnhof 5, 97332 Volkach · 10 km
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–16:00 Uhr
Brucksteigstraße 1, 96157 Ebrach · 12 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 09:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 09:00–12:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Korbacher Straße 7, 97353 Wiesentheid · 13 km · barrierefrei
Heideweg 5, 97525 Schwebheim · 13 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr
Röthlein · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Marktplatz 5, 97359 Schwarzach am Main · 14 km
Gochsheim · 14 km · barrierefrei
Schweinfurter Straße 36, 97469 Gochsheim · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Webergasse 7, 97523 Schwanfeld · 15 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.