Alte Apotheke
Kulmbacher Straße 10, 96224 Burgkunstadt
Apotheken in Burgkunstadt (Landkreis Lichtenfels). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kulmbacher Straße 10, 96224 Burgkunstadt
Lichtenfelser Straße 1, 96224 Burgkunstadt
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Theodor-Heuss-Straße 40, 96264 Altenkunstadt · 1 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 56, 96257 Redwitz a.d.Rodach · 5 km · barrierefrei
Michael-Dechant-Straße 1, 96260 Weismain · 5 km · barrierefrei
Mainleus · 10 km
Kronach · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag: 07:30–13:00 Uhr
Kronach · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Amtsgerichtsstraße 3, 96317 Kronach · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Sonnefeld · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Ludwig-Freiherr-von-Würtzburg-Straße 16, 96268 Mitwitz · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Mainau 4, 96215 Lichtenfels · 13 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.