Rodach-Apotheke
Bahnhofstraße 56, 96257 Redwitz a.d.Rodach · barrierefrei
Apotheke in Redwitz a.d.Rodach (Landkreis Lichtenfels). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 56, 96257 Redwitz a.d.Rodach · barrierefrei
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Lichtenfelser Straße 1, 96224 Burgkunstadt · 4 km
Kulmbacher Straße 10, 96224 Burgkunstadt · 5 km
Theodor-Heuss-Straße 40, 96264 Altenkunstadt · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Sonnefeld · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Ludwig-Freiherr-von-Würtzburg-Straße 16, 96268 Mitwitz · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Michael-Dechant-Straße 1, 96260 Weismain · 9 km · barrierefrei
Mainau 4, 96215 Lichtenfels · 10 km · barrierefrei
Lichtenfels · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Rathausplatz 2, 96237 Ebersdorf b.Coburg · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Lichtenfels · 11 km · barrierefrei
Montag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.