Die Markt Apotheke
Wagnerstraße 1, 73072 Donzdorf · barrierefrei
Apotheken in Donzdorf (Landkreis Göppingen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Wagnerstraße 1, 73072 Donzdorf · barrierefrei
Mittelmühlgasse 1, 73072 Donzdorf · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Heidenheimer Straße 63, 73079 Süßen · 4 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 24, 73333 Gingen an der Fils · 4 km
Bauschstraße 16, 73079 Süßen · 4 km
Hauptstraße 66, 73084 Salach · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Wilhelmstraße 2, 73084 Salach · 5 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 30, 73329 Kuchen · 5 km
Stuttgarter Straße 100, 73312 Geislingen an der Steige · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Tälesbahnstraße 2, 73312 Geislingen an der Steige · 7 km
Eybstraße 16, 73312 Geislingen an der Steige · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 94, 73312 Geislingen an der Steige · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:30–19:30 Uhr · Samstag: 09:00–18:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.