Staufen-Apotheke
Wilhelmstraße 2, 73084 Salach · barrierefrei
Apotheken in Salach (Landkreis Göppingen). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Wilhelmstraße 2, 73084 Salach · barrierefrei
Hauptstraße 66, 73084 Salach · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Heidenheimer Straße 63, 73079 Süßen · 2 km · barrierefrei
Bauschstraße 16, 73079 Süßen · 2 km
Hauptstraße 4, 73054 Eislingen/Fils · 2 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr · Montag bis Freitag: 14:30–18:30 Uhr · Dienstag, Samstag, Sonntag, Feiertage: geschlossen
Stuttgarter Straße 1, 73054 Eislingen/Fils · 2 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Schlossplatz 6, 73054 Eislingen/Fils · 3 km
Hauptstraße 57/1, 73054 Eislingen/Fils · 3 km · barrierefrei
Göppinger Straße 4, 73037 Göppingen · 4 km · barrierefrei
Eichenstraße 8, 73037 Göppingen · 4 km
Montag, Mittwoch: 08:30–18:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Eichenstraße, 73037 Göppingen · 4 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr
Wagnerstraße 1, 73072 Donzdorf · 5 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.