Franken-Apotheke
Konrad-Adenauer-Straße 14, 90542 Eckental
Apotheke in Eckental (Landkreis Erlangen-Höchstadt). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Konrad-Adenauer-Straße 14, 90542 Eckental
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Gräfenberger Straße 14, 91077 Neunkirchen am Brand · 6 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr
Heroldsberger Straße 23, 90562 Kalchreuth · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Klosterhof 6, 91077 Neunkirchen am Brand · 6 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr
Gräfenberg · 7 km · barrierefrei
Hauptstraße 57, Heroldsberg · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Raiffeisenstraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz · 10 km
Marktplatz 4, 91207 Lauf an der Pegnitz · 10 km
Montag bis Freitag: 07:45–19:00 Uhr · Samstag: 07:45–14:00 Uhr
Marktplatz 9, 91220 Schnaittach · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Marktplatz 14, 91220 Schnaittach · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:30 Uhr
Marloffsteiner Straße 1c, 91080 Uttenreuth · 10 km
Montag bis Freitag: 08:15–12:30 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:15–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.