St. Georgs-Apotheke
Hauptstraße 28, 90607 Rückersdorf
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheke in Rückersdorf (Landkreis Nürnberger Land). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 28, 90607 Rückersdorf
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rückersdorfer Straße 61, 90552 Röthenbach an der Pegnitz · unter 1 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Grabenstraße 12, Röthenbach an der Pegnitz · 1 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 24, 90552 Röthenbach an der Pegnitz · 2 km · barrierefrei
Friedhofstraße 3, 91207 Lauf an der Pegnitz · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:15 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Altdorfer Straße 39, 91207 Lauf an der Pegnitz · 3 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Marktplatz 4, 91207 Lauf an der Pegnitz · 3 km
Montag bis Freitag: 07:45–19:00 Uhr · Samstag: 07:45–14:00 Uhr
Norisstraße 2, 90571 Schwaig bei Nürnberg · 3 km
Marktplatz 50, 91207 Lauf an der Pegnitz · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Raiffeisenstraße 1, 91207 Lauf an der Pegnitz · 4 km
Röthenbacher Straße 1, Schwaig bei Nürnberg · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:30–13:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.