Elster-Apotheke
Lindenweg 5, 04910 Elsterwerda · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Apotheken in Elsterwerda (Elbe-Elster). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Lindenweg 5, 04910 Elsterwerda · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Poststraße 14, 04910 Elsterwerda · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Berliner Straße 20, 04934 Hohenleipisch · 5 km
Schulstraße 12, 01609 Gröditz · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Marktstraße 16, 01609 Gröditz · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Roßmarkt 10, 04924 Bad Liebenwerda · 10 km
Goethestraße 33, 04924 Bad Liebenwerda · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Hauptstraße 15, 04932 Hirschfeld · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 64, 03253 Doberlug-Kirchhain · 17 km
Wilhelm-Pieck-Straße 24, 01979 Lauchhammer · 17 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Großenhain · 19 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Neumarkt 13, 01558 Großenhain · 19 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.