Rats-Apotheke
Am Markt 9, 03253 Doberlug-Kirchhain
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Apotheken in Doberlug-Kirchhain (Elbe-Elster). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Am Markt 9, 03253 Doberlug-Kirchhain
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Hauptstraße 64, 03253 Doberlug-Kirchhain
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sonnewalder Straße 96, 03238 Finsterwalde · 10 km · barrierefrei
Markt 26, 03249 Sonnewalde · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Brandenburger Straße 2 f, 03238 Finsterwalde · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Westfalenstraße 2, 03238 Finsterwalde · 11 km · barrierefrei
Berliner Straße 20, 04934 Hohenleipisch · 14 km
Goethestraße 33, 04924 Bad Liebenwerda · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Roßmarkt 10, 04924 Bad Liebenwerda · 16 km
Am Mühlberg 2a, 04936 Schlieben · 16 km
Lindenweg 5, 04910 Elsterwerda · 18 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Poststraße 14, 04910 Elsterwerda · 18 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.