Adler Apotheke
Brandenburger Straße 2 f, 03238 Finsterwalde · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheken in Finsterwalde (Elbe-Elster). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Brandenburger Straße 2 f, 03238 Finsterwalde · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Sonnewalder Straße 96, 03238 Finsterwalde · barrierefrei
Westfalenstraße 2, 03238 Finsterwalde · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Markt 26, 03249 Sonnewalde · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Am Markt 9, 03253 Doberlug-Kirchhain · 10 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Hauptstraße 64, 03253 Doberlug-Kirchhain · 11 km
Bahnhofstraße 11, 01994 Schipkau · 15 km
Wilhelm-Pieck-Straße 24, 01979 Lauchhammer · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hüttenstraße 17, 01979 Lauchhammer · 16 km
Berliner Straße 20, 04934 Hohenleipisch · 18 km
Anne-Frank-Straße 4, 01987 Schwarzheide · 20 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr
Wilhelm-Pieck-Straße 22a, 01983 Großräschen · 21 km
Schipkauer Straße 12, 01987 Schwarzheide · 21 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 07:30–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.