Kronen Apotheke
Hohenkirchener Straße 36, 34314 Espenau
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheke in Espenau (Landkreis Kassel). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hohenkirchener Straße 36, 34314 Espenau
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Holländische Straße 121, 34246 Vellmar · 3 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Hessenweg 2, 34376 Immenhausen · 4 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 13a, 34292 Ahnatal · 4 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Lange Wender 7, 34246 Vellmar · 4 km
Kasseler Straße 2, 34246 Vellmar · 4 km · barrierefrei
Raiffeisenstraße 4, 34233 Fuldatal · 5 km · barrierefrei
Dörnbergstraße 11, 34292 Ahnatal · 6 km
Veckerhagener Straße 27, 34233 Fuldatal · 7 km · barrierefrei
34128 Kassel · 7 km · barrierefrei
Markt 3, 34393 Grebenstein · 7 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.