Elisabeth Apotheke
Veckerhagener Straße 27, 34233 Fuldatal · barrierefrei
Apotheken in Fuldatal (Landkreis Kassel). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Veckerhagener Straße 27, 34233 Fuldatal · barrierefrei
Raiffeisenstraße 4, 34233 Fuldatal · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Wolfsangerstraße 73, 34125 Kassel · 3 km
Wolfsangerstraße 100, 34125 Kassel · 3 km
Mönchebergstraße 41-43, 34125 Kassel · 3 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Kasseler Straße 2, 34246 Vellmar · 3 km · barrierefrei
Mönchebergstraße 50, 34125 Kassel · 3 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Holländische Straße 74, 34127 Kassel · 4 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Franzgraben 40-42, 34125 Kassel · 4 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Lange Wender 7, 34246 Vellmar · 4 km
Untere Königsstraße 73-75, 34117 Kassel · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–19:00 Uhr
Wolfhager Straße 166, 34127 Kassel · 5 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.