Central-Apotheke
Dresdner Straße 111, 01705 Freital · barrierefrei
Apotheken in Freital (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Dresdner Straße 111, 01705 Freital · barrierefrei
Dresdner Straße 287, 01705 Freital · barrierefrei
An der Spinnerei 8, 01705 Freital · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Dresdner Straße 229, 01705 Freital · barrierefrei
Gutshof 2, 01705 Freital · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Dresdner Straße 58, 01705 Freital
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Glück-Auf-Straße 3, 01705 Freital · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage, Sonntag: geschlossen
Dresdner Straße 209, 01705 Freital · barrierefrei
Montag bis Dienstag: 07:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 07:00–18:00 Uhr · Donnerstag: 07:00–18:30 Uhr · Freitag: 07:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage, Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Freital
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.