Am Wilisch
Lungkwitzer Straße 10, 01731 Kreischa
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheke in Kreischa (Sächsische Schweiz-Osterzgebirge). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Lungkwitzer Straße 10, 01731 Kreischa
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 18, 01728 Bannewitz · 4 km
Wietzendorfer Straße 6, 01728 Bannewitz · 6 km
Georg-Palitzsch-Straße 12, 01239 Dresden · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr
Herzberger Straße 18, 01239 Dresden · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Niedersedlitzer Platz 14, 01259 Dresden · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Spitzwegstraße 66, 01219 Dresden · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Sachsenwerkstraße 71, 01257 Dresden · 8 km
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Rabenauer Straße 9, 01744 Dippoldiswalde · 8 km · barrierefrei
Reicker Straße 80, 01237 Dresden · 8 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Ernst-Thälmann-Straße 1, 01809 Heidenau · 8 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.