Marienapotheke
Marienplatz 1, 84160 Frontenhausen
Apotheke in Frontenhausen (Landkreis Dingolfing-Landau). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Marienplatz 1, 84160 Frontenhausen
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Frontenhausener Straße 19, 94419 Reisbach · 8 km
Marktplatz 41, 94419 Reisbach · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Sonntag: geschlossen
Hofmarkplatz 5, 84175 Gerzen · 8 km
Fischerei 16, 84130 Dingolfing · 10 km · barrierefrei
Daimlerstraße 8, 84130 Dingolfing · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Gangkofen · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Gangkofen · 12 km
Ahornstraße 2, 94437 Mamming · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Simbach (Landkreis Dingolfing-Landau) · 16 km
Montag, Donnerstag: 08:00–12:15 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–12:15 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Frontenhausener Straße 29, 84137 Vilsbiburg · 16 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.