Stadt-Apotheke Rewitzer
Stadtplatz 17, 93437 Furth im Wald
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheken in Furth im Wald (Landkreis Cham). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Stadtplatz 17, 93437 Furth im Wald
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Stadtplatz 24, 93437 Furth im Wald · barrierefrei
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Arnschwang · 4 km · barrierefrei
Marktstraße 7, 93458 Eschlkam · 5 km
Montag bis Freitag: 07:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–13:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Marktplatz 18, 93453 Neukirchen beim Heiligen Blut · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 4, 93449 Waldmünchen · 13 km
Eberhardstraße 4, 93480 Hohenwarth · 14 km
Marktstraße 27, 93444 Bad Kötzting · 15 km
Marktstraße 11, 93444 Bad Kötzting · 15 km
Bad Kötzting · 15 km · barrierefrei
Steinmarkt 2, 93413 Cham · 16 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Steinmarkt 5, 93413 Cham · 16 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.