Apotheke St. Stephan
Bahnhofstraße 4, 93449 Waldmünchen
Apotheke in Waldmünchen (Landkreis Cham). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 4, 93449 Waldmünchen
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Stadtplatz 24, 93437 Furth im Wald · 13 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Stadtplatz 17, 93437 Furth im Wald · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hussenstraße 9, 92444 Rötz · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Arnschwang · 14 km · barrierefrei
Waldschmidtstraße 1, 93413 Cham · 17 km · barrierefrei
Marktstraße 7, 93458 Eschlkam · 18 km
Montag bis Freitag: 07:30–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–13:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Steinmarkt 2, 93413 Cham · 18 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Steinmarkt 5, 93413 Cham · 18 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Marktplatz 10, 93413 Cham · 18 km · barrierefrei
Stadellohe 18, 93413 Cham · 19 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.