Brunnen-Apotheke
Bahnhofstraße 73, 82269 Geltendorf
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Apotheke in Geltendorf (Landkreis Landsberg am Lech). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 73, 82269 Geltendorf
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Römerstraße 3, 82299 Türkenfeld · 4 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:15–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 55b, Greifenberg · 6 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–19:00 Uhr
Am Windachfeld 11, 82279 Eching am Ammersee · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–15:00 Uhr
Schondorf am Ammersee · 8 km
Landsberger Straße 28a, 86947 Weil · 9 km · barrierefrei
Sankt-Martin-Platz 4, 86929 Penzing · 9 km
Hauptstraße 48, 82284 Grafrath · 10 km · barrierefrei
Münchner Straße 9, 82266 Inning am Ammersee · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Bahnhofstraße 18, 86919 Utting am Ammersee · 11 km · barrierefrei
Bürgermeister-Franz-Ditsch-Straße 5, 86931 Prittriching · 12 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.