Linden-Apotheke in Weil
Landsberger Straße 28a, 86947 Weil · barrierefrei
Apotheke in Weil (Landkreis Landsberg am Lech). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Landsberger Straße 28a, 86947 Weil · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sankt-Martin-Platz 4, 86929 Penzing · 4 km
Theodor-Heuss-Straße 2, 86916 Kaufering · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Landsberg am Lech · 7 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Augsburger Straße 46A, 86899 Landsberg am Lech · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr
Landsberg am Lech · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–14:00 Uhr
Landsberg am Lech · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 73, 82269 Geltendorf · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Katharinenstraße 43, 86899 Landsberg am Lech · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Lechring 2, 86836 Untermeitingen · 9 km · barrierefrei
Mühlweg 3 b, 86899 Landsberg am Lech · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.