Linden-Apotheke
Straße der Einheit 6, 15938 Golßen
Apotheke in Golßen (Dahme-Spreewald). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Straße der Einheit 6, 15938 Golßen
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Hauptstraße 29, 15837 Baruth/Mark · 11 km
Berliner Straße 4, 15926 Luckau · 15 km
Karl-Marx-Straße 22, 15926 Luckau · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Am Markt 29, 15926 Luckau · 15 km
Kirchstraße 3, 15757 Halbe · 16 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Schillerstraße 10B, 15907 Lübben (Spreewald) · 19 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Bergstraße 7A, 15907 Lübben (Spreewald) · 19 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 18, 15907 Lübben (Spreewald) · 20 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Schützenstraße 8, 15746 Groß Köris · 21 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr und 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 53A, 15910 Unterspreewald · 23 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.