Kranich Apotheke
Kirchstraße 3, 15757 Halbe
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Apotheke in Halbe (Dahme-Spreewald). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Kirchstraße 3, 15757 Halbe
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–13:00 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Schützenstraße 8, 15746 Groß Köris · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr und 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 53A, 15910 Unterspreewald · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–20:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Heidesee · 14 km
Hauptstraße 29, 15837 Baruth/Mark · 15 km
Hauptstraße 45, 15741 Bestensee · 16 km · barrierefrei
Straße der Einheit 6, 15938 Golßen · 16 km
Zossen · 17 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Karl-Liebknecht-Straße 179, 15711 Königs Wusterhausen · 19 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Marktplatz 7, 15806 Zossen · 21 km
Montag bis Samstag: 08:00–18:00 Uhr
Johannes-R.-Becher-Straße 24, 15711 Königs Wusterhausen · 21 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.