Dom-Apotheke
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheken in Havelberg (Stendal). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Semmelweisstraße 7, 39539 Havelberg
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Bahnhofstraße 37, Plattenburg · 10 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Breite Straße 53, 39596 Arneburg · 17 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:00 Uhr
Bad Wilsnack · 18 km · barrierefrei
Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
Kirchstraße 28, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km · barrierefrei
Breite Straße 26, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km · barrierefrei
Bismarker Straße 36, 39606 Osterburg (Altmark) · 23 km · barrierefrei
Straße der Jugend 5, 16866 Kyritz · 24 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Poststraße 3, 16845 Neustadt (Dosse) · 24 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Seehausen (Altmark) · 24 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Marktplatz 7, 16866 Kyritz · 25 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.