Wald-Apotheke
Bahnhofstraße 37
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Apotheke in Plattenburg (Prignitz). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bahnhofstraße 37
Montag bis Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Semmelweisstraße 7, 39539 Havelberg · 9 km
Havelberg · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Havelberg · 9 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Bad Wilsnack · 11 km · barrierefrei
Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr
Straße der Jugend 5, 16866 Kyritz · 20 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Marktplatz 7, 16866 Kyritz · 21 km · barrierefrei
Seehausen (Altmark) · 23 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Perleberg · 23 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Perleberg · 23 km
Perleberg · 24 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.