Burg-Apotheke
Bernhardstraße 7, 48619 Heek
Apotheke in Heek (Kreis Borken). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Bernhardstraße 7, 48619 Heek
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Gronauer Straße 20, 48599 Gronau (Kreis Borken) · 8 km
Gronauer Straße 30, 48599 Gronau (Kreis Borken) · 8 km
Wettringener Straße 1a, 48629 Metelen · 8 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 85, 48683 Ahaus · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 3, 48683 Ahaus · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Markt 23, 48683 Ahaus · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Wallstraße 16-20, 48683 Ahaus · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Wüllener Straße 97b, 48683 Ahaus · 10 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:00–17:00 Uhr · Samstag: 10:00–16:00 Uhr
Bahnhofstraße 53, 48607 Ochtrup · 10 km · barrierefrei
Alter Postweg 110, 48599 Gronau (Kreis Borken) · 10 km · barrierefrei
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.