Malteser-Apotheke
Wettringener Straße 1a, 48629 Metelen · barrierefrei
Apotheke in Metelen (Kreis Steinfurt). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Wettringener Straße 1a, 48629 Metelen · barrierefrei
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Bahnhofstraße 53, 48607 Ochtrup · 7 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 1, 48607 Ochtrup · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag bis Sonntag: geschlossen
Marktplatz 3, 48607 Ochtrup · 7 km
Montag bis Freitag: 07:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Ochtrup · 7 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Baumgarten 6, 48565 Steinfurt · 8 km · barrierefrei
Steinstraße 33, 48565 Steinfurt · 8 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Steinstraße 14, 48565 Steinfurt · 8 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Bernhardstraße 7, 48619 Heek · 8 km
Königstraße 15, 48612 Horstmar · 9 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 15:00–18:30 Uhr · Freitag: 15:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Bahnhofstraße 9, 48612 Horstmar · 9 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:15–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.