Hirsch-Apotheke
Siegstraße 13, 56249 Herschbach
Apotheke in Herschbach (Westerwaldkreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Siegstraße 13, 56249 Herschbach
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Bahnhofstraße 18, 56242 Selters (Westerwald) · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Rheinstraße 37, 56242 Selters (Westerwald) · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Saynstraße 1, 56242 Selters (Westerwald) · 5 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:30 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Amtsstraße 12, 56242 Selters (Westerwald) · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Marktstraße 15, 56269 Dierdorf · 7 km
Hauptstraße 13, 56269 Dierdorf · 7 km · barrierefrei
Brechhofer Straße 2, 56316 Raubach · 8 km · barrierefrei
Mittelstraße 21, 56305 Puderbach · 10 km
Bahnhofstraße 13, 56427 Siershahn · 10 km
Montag bis Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Friedenstraße 6, 56427 Siershahn · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.