Bach Apotheke
Brechhofer Straße 2, 56316 Raubach · barrierefrei
Apotheke in Raubach (Landkreis Neuwied). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Brechhofer Straße 2, 56316 Raubach · barrierefrei
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Mittelstraße 21, 56305 Puderbach · 3 km
Marktstraße 15, 56269 Dierdorf · 4 km
Hauptstraße 13, 56269 Dierdorf · 4 km · barrierefrei
Rheinstraße 19, 56593 Horhausen (Westerwald) · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kleinmaischeider Straße 1, 56276 Großmaischeid · 8 km
Montag bis Dienstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–14:00 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Siegstraße 13, 56249 Herschbach · 8 km
Rheinstraße 37, 56242 Selters (Westerwald) · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Bahnhofstraße 18, 56242 Selters (Westerwald) · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Saynstraße 1, 56242 Selters (Westerwald) · 11 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:30 Uhr · Donnerstag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Raiffeisenstraße 4, 57632 Flammersfeld · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.