Marien-Apotheke
Rheinstraße 19, 56593 Horhausen (Westerwald) · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Apotheke in Horhausen (Westerwald) (Landkreis Altenkirchen (Westerwald)). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Rheinstraße 19, 56593 Horhausen (Westerwald) · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Mittelstraße 21, 56305 Puderbach · 6 km
Raiffeisenstraße 4, 57632 Flammersfeld · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Brechhofer Straße 2, 56316 Raubach · 7 km · barrierefrei
Wiedtalstraße 6, 53577 Neustadt (Wied) · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Neuwieder Straße 30, 56588 Waldbreitbach · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Kolpingstraße 18, 56588 Waldbreitbach · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Westerwaldstraße 56c, 56579 Rengsdorf · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Marktstraße 15, 56269 Dierdorf · 10 km
Hauptstraße 13, 56269 Dierdorf · 10 km · barrierefrei
Anton-Limbach-Straße 1, 53567 Asbach · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.