Brunnen-Apotheke
Raiffeisenstraße 4, 57632 Flammersfeld · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Apotheke in Flammersfeld (Landkreis Altenkirchen (Westerwald)). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Raiffeisenstraße 4, 57632 Flammersfeld · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Rheinstraße 19, 56593 Horhausen (Westerwald) · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Wiedtalstraße 6, 53577 Neustadt (Wied) · 7 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Asbach · 7 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Anton-Limbach-Straße 1, 53567 Asbach · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Weyerbusch · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Mittelstraße 21, 56305 Puderbach · 8 km
Leuzbacher Weg 31, 57610 Altenkirchen (Westerwald) · 8 km · barrierefrei
Wiedstraße 2, 57610 Altenkirchen (Westerwald) · 9 km · barrierefrei
Bahnhofstraße 24, 57610 Altenkirchen (Westerwald) · 9 km · barrierefrei
Kölner Straße 6, 57610 Altenkirchen (Westerwald) · 9 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.