Garst Zahntechnik GmbH
Lauberweg 25, 67310 Hettenleidelheim
Montag bis Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Apotheke in Hettenleidelheim (Landkreis Bad Dürkheim). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Lauberweg 25, 67310 Hettenleidelheim
Montag bis Freitag: 08:00–17:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Kerzenheimer Straße 39, 67304 Eisenberg (Pfalz) · 3 km
Am Marktplatz 12, 67307 Göllheim · 7 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Hauptstraße 16, 67269 Grünstadt · 8 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Vorstadt 3, 67269 Grünstadt · 8 km
Verladeplatz 2, 67269 Grünstadt · 9 km · barrierefrei
Bissersheimer Straße 27, 67281 Kirchheim an der Weinstraße · 9 km
Daimlerstraße 23, 67269 Grünstadt · 9 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–21:00 Uhr
Hauptstraße 45, 67251 Freinsheim · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Mannheimer Straße 16, 67098 Bad Dürkheim · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Mannheimer Straße 16, 67098 Bad Dürkheim · 11 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.