Apotheke am Apothekereck
Hauptstraße 49, 92242 Hirschau
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Apotheken in Hirschau (Landkreis Amberg-Sulzbach). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Hauptstraße 49, 92242 Hirschau
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hauptstraße 41, 92242 Hirschau
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Amberger Straße 9, 92253 Schnaittenbach · 4 km
Marienstraße 4, 92224 Amberg · 12 km · barrierefrei
Marienstraße 6, 92224 Amberg · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:15 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Amberg · 12 km · barrierefrei
Amberg · 13 km · barrierefrei
Freitag: 03:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–18:00 Uhr
Amberg · 13 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Freitag: 08:30–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Amberg · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–15:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Bahnhofstraße 8, 92224 Amberg · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Amberg · 13 km
Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Hauptstraße 26, 92729 Weiherhammer · 13 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.