St.- Anna-Apotheke
Nürnberger Straße 9, 92533 Wernberg-Köblitz · barrierefrei
Apotheke in Wernberg-Köblitz (Landkreis Schwandorf). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Nürnberger Straße 9, 92533 Wernberg-Köblitz · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Leuchtenberger Straße 2, 92706 Luhe-Wildenau · 5 km · barrierefrei
Montag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–19:00 Uhr · Dienstag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Freyung 12, 92536 Pfreimd · 6 km · barrierefrei
Freyung 2, 92536 Pfreimd · 6 km · barrierefrei
Regensburger Straße 17, 92507 Nabburg · 10 km · barrierefrei
Montag bis Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Untere Hauptstraße 3, 92637 Weiden in der Oberpfalz · 10 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Amberger Straße 9, 92253 Schnaittenbach · 11 km
Hauptstraße 26, 92729 Weiherhammer · 12 km
Tiefe Gasse 2, 92723 Tännesberg · 13 km
Moosbürger Straße 13, 92637 Weiden in der Oberpfalz · 13 km · barrierefrei
Dr.-Seeling-Straße 18-24, 92637 Weiden in der Oberpfalz · 14 km
Montag bis Freitag: 09:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.