Marien-Apotheke
Zur alten Burg 2, 56746 Kempenich
Apotheke in Kempenich (Landkreis Ahrweiler). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Zur alten Burg 2, 56746 Kempenich
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Eichertstraße 6, 56745 Weibern · 2 km
Brohltalstraße 96, 56651 Niederzissen · 9 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Teichwiese 10a, 56743 Mendig · 11 km
Brohltalstraße 104, 56659 Burgbrohl · 12 km
Montag, Dienstag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:15–13:00 Uhr · Donnerstag, Freitag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Habsburgring 87, 56727 Mayen · 12 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Marktstraße 30, 56727 Mayen · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Koblenzer Straße 40 B, 56727 Mayen · 12 km
Bahnstraße 40, 56743 Mendig · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Hauptstraße 2a, 53506 Ahrbrück · 13 km
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Koblenzer Straße 174a, 56727 Mayen · 14 km · barrierefrei
Montag bis Mittwoch: 09:00–20:00 Uhr · Donnerstag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.