St.-Barbara-Apotheke Weibern
Eichertstraße 6, 56745 Weibern
Apotheke in Weibern (Landkreis Ahrweiler). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Eichertstraße 6, 56745 Weibern
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Zur alten Burg 2, 56746 Kempenich · 2 km
Brohltalstraße 96, 56651 Niederzissen · 8 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Teichwiese 10a, 56743 Mendig · 9 km
Habsburgring 87, 56727 Mayen · 10 km
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–14:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Marktstraße 30, 56727 Mayen · 10 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–16:00 Uhr
Koblenzer Straße 40 B, 56727 Mayen · 10 km
Bahnstraße 40, 56743 Mendig · 11 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–14:00 Uhr
Brohltalstraße 104, 56659 Burgbrohl · 11 km
Montag, Dienstag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:15–13:00 Uhr · Donnerstag, Freitag: 08:15–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Koblenzer Straße 174a, 56727 Mayen · 12 km · barrierefrei
Montag bis Mittwoch: 09:00–20:00 Uhr · Donnerstag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Hohlstraße 27, 56642 Kruft · 14 km
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.