Vineta-Apotheke
Schulstraße 1b, 17459 Koserow
Apotheke in Koserow (Vorpommern-Greifswald). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Schulstraße 1b, 17459 Koserow
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Neue Strandstraße 39, 17454 Zinnowitz · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Seestraße 4, 17429 Heringsdorf · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Strandstraße 30, 17449 Karlshagen · 14 km · barrierefrei
Samstag: 09:00–12:00 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Seestraße 40, 17424 Heringsdorf · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Lange Straße 24, 17440 Lassan · 15 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 17:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:00 Uhr
Lange Straße 7, 17438 Wolgast · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Chausseestraße 44, 17438 Wolgast · 16 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Lindenstraße 75, 17419 Heringsdorf · 16 km
Hufelandstraße 1, 17438 Wolgast · 16 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Markt 11, Usedom · 20 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.