Adler-Apotheke
Markt 11
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Apotheke in Usedom (Vorpommern-Greifswald). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Markt 11
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Lange Straße 24, 17440 Lassan · 9 km
Montag bis Dienstag, Donnerstag bis Freitag: 08:00–12:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr · Mittwoch: 17:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–11:00 Uhr
Bluthsluster Straße 35, 17389 Anklam · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Hospitalstraße 23, 17389 Anklam · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Neuer Markt 11, Anklam · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–14:00 Uhr und 15:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Markt 7, 17389 Anklam · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Leipziger Allee 60, Anklam · 15 km · barrierefrei
Montag bis Dienstag: 07:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 07:30–17:30 Uhr · Donnerstag: 07:30–18:30 Uhr · Freitag: 07:30–17:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Lübecker Straße 19, Anklam · 16 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Ueckerstraße 65, 17373 Ueckermünde · 17 km · barrierefrei
Ueckerstraße 83, 17373 Ueckermünde · 17 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Belliner Straße 21, 17373 Ueckermünde · 18 km
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.