Apotheke am Park
Zu den Wiesen 9 · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–11:30 Uhr
Apotheke in Lalendorf (Landkreis Rostock). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Zu den Wiesen 9 · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–11:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Poggestraße 8, Teterow · 12 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Warener Straße 26, Teterow · 13 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Marktplatz 4, 17166 Teterow · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Rosenstraße 2, Teterow · 13 km
Friedrich-Trendelenburg-Allee 1, 18273 Güstrow · 13 km · barrierefrei
Lange Straße 14, 18292 Krakow am See · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:00 Uhr
Haselstraße 2, 18273 Güstrow · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Goldberger Straße 70c, 18273 Güstrow · 14 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Am Eicheneck 6, 18273 Güstrow · 14 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Dobbiner Chaussee 16a, 18292 Krakow am See · 14 km · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.