Rats-Apotheke
Am Markt 11, 17139 Malchin
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheken in Malchin (Mecklenburgische Seenplatte). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Am Markt 11, 17139 Malchin
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Heinrich-Heine-Straße 39, 17139 Malchin
Mittwoch bis Dienstag: 07:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 07:30–18:00 Uhr · Donnerstag: 07:30–19:00 Uhr · Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
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Am Markt 14, 17154 Neukalen · 10 km
Basepohler Straße 11, 17153 Stavenhagen · 11 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 07:30–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Markt 16, 17153 Stavenhagen · 11 km
Montag bis Freitag: 07:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Werdohler Straße 3, 17153 Stavenhagen · 12 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Rosenstraße 2, Teterow · 12 km
Warener Straße 26, Teterow · 13 km
Montag bis Freitag: 07:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Marktplatz 4, 17166 Teterow · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Poggestraße 8, Teterow · 13 km
Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–12:00 Uhr
Schloßstraße 60, 17159 Dargun · 19 km · barrierefrei
Schloßstraße 23, 17159 Dargun · 19 km
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.