Oberlinden Apotheke
Berliner Allee 5, 63225 Langen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Apotheken in Langen (Landkreis Offenbach). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Berliner Allee 5, 63225 Langen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Bahnstraße 69, 63225 Langen
Samstag: 08:30–12:30 Uhr · Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr
Liebigstraße 1, 63225 Langen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 09:00–18:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Gartenstraße 82, 63225 Langen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Bahnstraße 31-33, 63225 Langen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Darmstädter Straße 1, 63225 Langen
Montag bis Freitag: 14:30–18:30 Uhr und 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Bahnstraße 24, 63225 Langen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr
Bahnstraße 102, 63225 Langen · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hilfsmittel wie Rollator, Kompressionsstrümpfe oder Einlagen: Sanitätshäuser in Langen
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.