Park-Apotheke
Rathausplatz 1, 64409 Messel
Apotheke in Messel (Landkreis Darmstadt-Dieburg). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Rathausplatz 1, 64409 Messel
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Borngartenstraße 6, 63303 Dreieich · 5 km · barrierefrei
Traminer Straße, 63322 Rödermark · 5 km · barrierefrei
Kurt-Schumacher-Ring 4, 63329 Egelsbach · 6 km · barrierefrei
Mirjam-Pressler-Straße 2, 64289 Darmstadt · 6 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr
Rödermark · 6 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 09:00–20:00 Uhr
Siemensstraße 4, 64289 Darmstadt · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 09:30–12:30 Uhr
Lortzingstraße 69, 64291 Darmstadt · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 15:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Ernst-Ludwig-Straße 48, 63329 Egelsbach · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Untere Mühlstraße 10, 64291 Darmstadt · 7 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–13:00 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 14:30–18:30 Uhr · Feiertage: geschlossen
Langener Straße 18, 63303 Dreieich · 7 km
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Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.