Ratsapotheke
Nürnberger Straße 1, 91477 Markt Bibart
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheke in Markt Bibart (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Nürnberger Straße 1, 91477 Markt Bibart
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch: 08:00–13:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Hauptstraße 4, 91443 Scheinfeld · 3 km
Schwarzenberger Straße 20, 91443 Scheinfeld · 4 km
Hauptstraße 15, 91484 Sugenheim · 5 km
Montag bis Freitag: 08:00–13:00 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Mittwoch, Samstag: 08:00–13:00 Uhr
Nürnberger Straße 1, 97348 Markt Einersheim · 11 km
Marktplatz 6, Iphofen · 13 km · barrierefrei
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:30 Uhr · Mittwoch: 08:00–12:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Schlüsselfelder Straße 16, 96160 Geiselwind · 14 km · barrierefrei
Plärrer 2, 91413 Neustadt an der Aisch · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Bamberger Straße 27, 91413 Neustadt an der Aisch · 15 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr · Sonntag: geschlossen
Bad Windsheim · 15 km
Ansbacher Straße 21, 91413 Neustadt an der Aisch · 15 km
Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:00–19:00 Uhr · Mittwoch, Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.