Rathausapotheke
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Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Apotheken in Merzig (Landkreis Merzig-Wadern). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
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Montag bis Freitag: 08:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
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Brauerstraße 7, 66663 Merzig · barrierefrei
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Heinertstraße 8, 66693 Mettlach · 5 km
Freiherr-vom-Stein-Straße 13, 66693 Mettlach · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–18:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Beckingen · 7 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–18:30 Uhr · Samstag: 09:00–12:30 Uhr
Beckingen · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Poststraße 64, 66780 Rehlingen-Siersburg · 9 km · barrierefrei
Montag, Mittwoch, Freitag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Dienstag, Donnerstag: 08:30–13:00 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Reimsbacher Straße 40-42, 66701 Beckingen · 9 km
Losheim am See · 10 km
Saarbrücker Straße 8, 66679 Losheim am See · 10 km · barrierefrei
Haagstraße 60, 66679 Losheim am See · 11 km · barrierefrei
Montag bis Samstag: 08:00–20:00 Uhr
Dillingen/Saar · 12 km · barrierefrei
Montag, Dienstag bis Freitag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–18:30 Uhr · Dienstag: 08:30–12:30 Uhr und 14:30–19:00 Uhr · Mittwoch: 08:30–12:30 Uhr · Samstag: 08:30–12:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.