Adler-Apotheke
Ebinger Straße 59, 72469 Meßstetten
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Apotheke in Meßstetten (Zollernalbkreis). Apotheken in der Nähe, mit Telefon und Öffnungszeiten. Viele Apotheken führen Pflegeprodukte wie Einmalhandschuhe, Desinfektion und Inkontinenzartikel und liefern per Botendienst nach Hause.
Ebinger Straße 59, 72469 Meßstetten
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 14:00–19:00 Uhr · Samstag: 08:00–12:00 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Sonnenstraße 31, 72458 Albstadt · 5 km
Sonnenstraße 30, 72458 Albstadt · 5 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–14:00 Uhr · Feiertage: geschlossen
Marktstraße 44, 72458 Albstadt · 6 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:30–13:00 Uhr
Europaplatz 3, 72458 Albstadt · 6 km
Montag bis Freitag: 08:00–19:00 Uhr · Samstag: 09:00–13:00 Uhr · Sonntag, Feiertage: geschlossen
Konrad-Adenauer-Straße 89, 72461 Albstadt · 8 km · barrierefrei
Kapellentorstraße 8, 72362 Nusplingen · 8 km
Kapellentorstraße 6, 72362 Nusplingen · 8 km
Stadionplatz 14, 72461 Albstadt · 8 km · barrierefrei
Montag bis Freitag: 08:00–12:30 Uhr und 13:30–18:30 Uhr · Samstag: 08:00–12:30 Uhr
Adlerstraße 27, 72461 Albstadt · 9 km
Kirchstraße 19, 72479 Straßberg · 9 km
Montag bis Freitag: 09:00–12:30 Uhr · Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 15:00–18:30 Uhr
Kein Eintrag erfüllt alle gewählten Merkmale.
Ja. Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad (1 bis 5) hat, bekommt von der Pflegekasse monatlich bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Apotheken rechnen das direkt mit der Pflegekasse ab, fragen Sie danach.
Viele Apotheken haben einen Botendienst, oft kostenlos. Rufen Sie an und fragen Sie, bis wann Sie bestellen müssen.
Alle Angaben gelten für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte bekommen, was ihr Tarif vorsieht. Die private Pflegepflichtversicherung muss gleichwertige Leistungen wie die gesetzliche bieten, meist als Kostenerstattung (§ 23 Abs. 1 SGB XI). Wer beihilfeberechtigt ist, richtet sich zusätzlich nach der Beihilfeverordnung seines Dienstherrn.